Ablauf
In einem Erst- bzw. Kontraktgespräch mit dem Jugendamt, den Familienmitgliedern und den fallzuständigen
Fachkräften der AGFJ wird der Bedarf der Familie möglichst konkret ermittelt.
Die Hilfeangebote werden aus verwaltungstechnischen Gründen nach wie vor in einzelne Konzepte
mit Zuordnungen nach den §§ 27 ff. des SGB VIII eingruppiert, z.B. SPFH, EBST, § 35a, ISE. Grundsätzlich
werden die konkreten Angebote jedoch nach dem Bedarf der Hilfesuchenden (Familien, Einzelpersonen,
Jugendämter) gestaltet. Sowohl die personelle Besetzung, die methodischen Elemente als auch der
Zeitrahmen werden individuell so ausgeführt, dass sie die erarbeiteten und benannten Ziele optimal
fördern.
Die Angebote finden sowohl aufsuchend als auch in den Räumen der AGFJ statt und werden zeitlich
und inhaltlich nach den Möglichkeiten der betreuten Personen ausgerichtet.