Die Hilfen richten sich an Familien bzw. Teilfamilien, deren Bedarf an intensiver Betreuung,
Beratung und Begleitung festgestellt wurde.
Der Hilfebedarf kann durch die Familie benannt und beim Jugendamt beantragt werden.
Auch andere Institutionen (Schulen, Krankenhäuser, Polizei, etc.) machen auf den Hilfebedarf
aufmerksam.
Die Angebote erreichen aber auch Familien, die zwangsweise durch das Familiengericht
zugewiesen werden.